Praktischer Arzt (CH)
Qualifikation Suchtmedizin
Qualifikation Psychosomatik
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​PASST e.V.
ReichelPASST Unternehmensberatung
Vorsitzender der
Psychomedizinisch Ambulante Suchtberatung und Substitutions - Therapie
Beratung zur Praxis der
Substitutionstherapie Opioidabhängiger
für Ärzte, Juristen, Behörden und Medien
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Unser Leistungsangebot zur Hilfe und Selbsthilfe
1. Beratung von Ärzten, Trägern, Behörden und Medien
unabhängig, vertraulich, auch in Ihrer Einrichtung
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1.1 konfliktpräventiv (Ärzte und Träger)
1.1.1 zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Praxis- und Therapie-
führung durch Standardisierung der Dokumentation,
1.1.2 zur Verbesserung der Rechtssicherheit von Behandlung und Doku-
mentation, sozial- und strafrechtlich, inhaltlich und technisch,
1.1.3 in den Arztpraxen nach den Vorgaben der Aufsichtsbehörden, auf
Wunsch in Form einer Modellbegehung,
1.1.4 Vermittlungsgespräche zwischen sozial-, berufs- und strafrecht-
lichen Streitparteien mit dem Ziel außergerichtlicher Einigung,
1.1.5 systemische und technische Organisation von Transparenz-
verhältnissen zwischen Arzt und Überwachungsbehörden,
1.1.6 Konsiliarberatung nach §5 BtMVV (4),
1.1.7 Webauftritt und DSGVO-konforme Betriebsführung,
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1.2 im juristischen Konfliktfall (Ärzte und Träger)
1.2.1 Vermittlung von Ärzten an bewährte Rechtsanwälte,
1.2.2 instanzbezogen zur Justiziabilität der Behandlungsverläufe,
1.2.3 Supervidierung des Schriftwechsels zwischen Arzt und Anwalt,
1.2.4 Übernahme des wirtschaftlichen und organisatorischen
Krisenmanagements,
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1.3 Bestandsaufnahmen und Gutachten zu suchtmedizinischen
Behandlungskonzepten und -fällen und ihrer Dokumentation im
Auftrag von Ärzten, Trägern oder der Justiz,
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1.4 suchtmedizinische und –ökonomische Konzeptberatung von
Ärzten, Trägern, Behörden und der Justiz,
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1.5 Neuaufbau und Organisation suchtmedizinischer Praxen,
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1.6 Beratung der Justiz, Politik und Medien zu suchttherapeutischen Konzepten, ihrer Finanzierung und zum BM-Recht,
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1.7 Erstellung einer Datenbank zu Prozessen gegen sustituierende Ärte und deren Verteidiger,
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1.8 Vergleiche europäischer BtM-rechtlicher Codices
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2. Rechtssichere Dokumentation in
der juristisch relevanten sucht- und allgemeinmedizinischen Inhalte und der BtM-Bestände, vertrautes Bild eines Krankenhausverlaufs-
bogens über 1 Monat auf einer Bildschirmoberfläche, evaluierbar
3. Das Projekt
hat die Entwicklung eines interdisziplinären qualitätssichernden Evaluations- und Therapiesteuerungsprogramms zum Ziel.
25 Jahre Substitutionsbehandlung
...und was Sie schon immer über (deutschen) BtM-Verkehr wissen wollten
oder sollten, bisher aber nicht zu fragen wagten.
Erwerb, Besitz und Abgabe von Betäubungsmittel-Medikamenten - der BTM-Verkehr - sollten für Ärzte rechtlich ebenso unproblematisch sein wie der Umgang mit allen Medikamenten, die zur Berufsausübung unerläßlich sind. Das ist in Deutschland aber nicht der Fall, da das deutsche Strafrecht im Unterschied zu dem aller anderen europäischen Länder die Erlaubnis für den Umgang mit BtM für Ärzte nicht nur nicht medizinisch-wissenschaftlich geregelt hat, sondern ihr Fehlen als autoritäres Verhinderungsinstrument gegen die Behandlungsmethode einsetzt. Mit anderen Worten ist jeder Arzt, der in Deutschland am BtM-Verkehr teilnimmt, aus strafrechtlicher Perspektive zunächst nichts anderes als ein Drogenhändler, der erst durch seine Behandlungsweise beweisen muß, daß er ausnahmsweise als Arzt gehandelt hat, und dies beurteilen Juristen, also medizinische Laien. Die Untersuchung von Strafrechtsprozessen gegen substituierende Ärzte zeigt, daß es keine rechtssichere Grenze zwischen erlaubter und unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln gibt und gewissensorientierte und medizinisch begründbare Vorgehensweisen, ärztliche Berufsfreiheit und das strafrechtliche Prinzip "in dubio pro reo" keinerlei Berücksichtigung finden. Politisch bedingte Idealvorstellungen einer "besseren" Behandlung haben dann härtere Bestrafungen zur Folge, als wenn kunstfehlerhaftes Verhalten nachgewiesen worden wäre. Der Grund dafür ist die Rechtsfigur der Abgabe von Betäubungsmitteln ohne btm-rechtliche Erlaubnis und das Ergebnis ist die politische Verfolgung substituierender Ärzte.
Suchtpolitische Konflikte beginnen nicht erst vor Gericht. Schon im Vorfeld fehlt es an Instanzen, an die ein Arzt sich wenden kann, wenn er Fragen hat. Nicht nur sehen Gesundheitsämter, "Krankenkassen, Drogenbeauftragte, ... KV und Staatsanwaltschaft … keinen Gesprächsbedarf" , als öffentlich-rechtliche Behörden stehen sie auch im Konflikt zwischen Strafanzeige und Strafvereitelung, wenn sie Kenntnis von einem "bedenklichen" Umgang mit BtM-Medikamenten erhalten, und angesichts der Gestaltung des BtMG ist jeder Umgang mit diesen für jeden bedenklich. Anwälte, die von der Substitutionsbehandlung alle wenig bis nichts verstehen, helfen hier kaum weiter und sind zunächst einmal unverhältnismäßig teuer. Dann bedarf es der Beratung von jemandem mit profunder Erfahrung in der Behandlungsmethode und allen dazu gehörenden Rechtsbereichen, also Sozial-, Verwaltungs- und Strafrecht. Dabei geht es nicht um Fragen der Rechtslage, sondern wie ärztliches Handeln vor dem juristischen Hintergrund verstanden bzw. vor allem mißverstanden wird, und die Entwicklung verfahrens- bzw. konfliktbezogener rechtzeitiger und richtiger Interventionen dagegen, denn einen Fehler macht die Gegenseite immer: Sie verwendet floskelhafte Standardmotive. Diese sind zahlreich, aber inzwischen gut bekannt.
Die wurde 2007 zur Entwicklung rechtssicherer Dokumentationsmedien gegründet und versteht sich inzwischen zusätzlich als Beratungsorgan zu allen Fragen um die Behandlungs- und Dokumentationsstandards in der Substitutionsbehandlung. Mit Ihrem Beitritt nehmen Sie an einem deutschsprachigen gemanagten Qualitätszirkel mit jederzeitiger kostenloser Beratungsmöglichkeit teil. Obwohl sich die PASST e. V. aus der Opioid-Substitutionsbehandlung entwickelt hat, geht sie alle Ärzte an, die am BtM-Verkehr teilnehmen.