Praktischer Arzt (CH)
Qualifikation Suchtmedizin
Qualifikation Psychosomatik
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​PASST e.V.
ReichelPASST Unternehmensberatung
Vorsitzender der
Psychomedizinisch Ambulante Suchtberatung und Substitutions - Therapie
Beratung zur Praxis der
Substitutionstherapie Opioidabhängiger
für Ärzte, Juristen, Behörden und Medien
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die optimale Synopse Ihres Behandlungsverlaufs zu unschlagbar niedrigen Kosten
1 vertraute Technik von MS Excel - keine EDV-technischen Spezialkenntnisse oder -installationen - supportfrei
2 vertrautes Bild eines Krankenhausverlaufsbogens, Reichweite je nach Excel-Produkt zwischen 1/2 - 1 Jahr je Tabelle
3 Vorauseintragung des Behandlungsplans über die gesamte Reichweite
4 Dokumentation verbal-interventioneller Behandlung mittels schneller standardisierter bzw. selbst gestaltbarer Floskeln
5 Dokumentation und Verwaltung der BtM-Bestände rechtskonform und zeitgleich mit der Vergabe
6 Dokumentation und Berechnung aller Arten von Bargeldzahlungen zeitgleich mit der Vergabe
7 schnelle Kurvenvisite
8 Evaluation des Settings im Querschnitt nach dem Modell des Jahresberichts 1998 über mehrere tausend Patienten manuell möglich
9 mehrplatzfähig ab Excel-2016 wie eine netzwerkfähige Datenbank für alle Berufsgruppen (Arzt, Arzthelferinnen, PSB u.a.)
10 Eigentum des Arztes (anders als bei Dosierautomaten, die in der Regel dem Apotheker gehören)
als redundantes System sinnvoll für den Fall technischer Schwierigkeiten mit dem Dosierautomaten; kein zeitlicher Mehraufwand,
Patientenaufruf und Dateneingabe während der Dosierung und der Einnahme des Substituts
11 Zugabe Formulare für eine Neuaufnahme in etwa 30 - 45 Min.: standardisierte Anamnese einschließlich Suchtanamnese, allgemein-
medizinischer, neurologischer, psychiatrischer und dermatologischer Aufnahmebefund, Behandlungsvertrag, Anforderungsformular für die
Belieferung mit Medikamenten, manuelles Dosierformular für den Fall des Ausfalls von Dosierautomaten, Berichtsformular für die Stich-
probenprüfung der KV, Psych-KG-Antragsformular, Formularsatz Antrag auf Therapie statt Strafe nach §35 BtMG.

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